Bild: Reichsbrücke

Mehr Wien. Echte Bürgerbeteiligung.

Wien muss demokratisch durchflutet werden. Die SPÖ-Macht in Wien fußt auf einem undemokratischen mehrheitsfördernden Wahlrecht (2001 und 2005 hat die SPÖ nur durch die Wahlarithmetik die absolute Mandatsmehrheit erreicht), einer "monarchischen Bürgermeisterverfassung", die dem Stadtoberhaupt fast unbeschränkte Macht verleiht sowie einer sozialistisch-gewerkschaftlichen Durchdringung des Magistrats und seiner Bediensteten (samt ausgegliederten Unternehmen wie den Wiener Stadtwerken). Diese unzumutbare, demokratieschädliche Machtdurchdringung muss abgeschafft werden. Die parlamentarisch-demokratischen Spielregeln haben sich zwar im Laufe der letzten Jahre - hauptsächlich auf Druck der ÖVP - verbessert, dennoch sind noch immer maßgebliche Demokratiedefizite vorhanden.

Bürgerbeteiligung wird in Wien nach wie vor klein geschrieben. Die Hürden für Instrumente der direkten Demokratie sind weiterhin unzumutbar hoch, Stimmabgabeerleichterungen oder bürgerfreundliche Wahlrechtsreformen mussten mühsam abgerungen werden (Stichwort Briefwahl) oder werden von der SPÖ verhindert. Nach wie vor gibt es kein wirkliches Petitionsrecht, welches eine zwingende parlamentarische Behandlung der Bürgeranliegen garantiert.

Faires Wahlrecht für Wien

Das Wiener Wahlrecht ist vom Grundsatz der Verhältniswahl gekennzeichnet. Die Ergebnisse der Wiener Gemeinderatswahlen 2001 und 2005 haben jedoch die Reformnotwendigkeit des Wiener Wahlrechts dahingehend aufgezeigt, dass die Anzahl der gewonnenen Mandate einer Partei der prozentuellen Stimmverteilung im Wiener Gemeinderat (Landtag) auch möglichst genau entspricht.

Bei der Gemeinderatswahl 2001 hielt die mandatsstärkste Partei bei einem prozentuellen Ergebnis von rund 46 Prozent der Stimmen 52 Prozent der Mandate im Gemeinderat/Landtag. Im Jahr 2005 erhielt die mandatsstärkste Partei bei einem prozentuellem Stimmenergebnis von 49 Prozent genau 55 Prozent der Mandate im Stadtparlament und 60 Prozent der Mitglieder in den jeweiligen Gemeinderatsausschüssen.

Die ÖVP Wien fordert daher eine Novellierung der Gemeinderatswahlordnung, die analog den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung ein einheitliches Mandatsberechnungsverfahren vorsieht. Jede Stimme muss gleich viel wert sein. Durch ein faires Mandatszuteilungsverfahren soll künftig gewährleistet sein, dass die Anzahl der Mandate einer Partei im Wiener Gemeinderat/Landtag möglichst genau dem prozentuellen Stimmergebnis entspricht.

Rücknahme der Achttagesfrist bei Briefwahl

Die ÖVP Wien kritisiert weiters die Einführung der Achttagesfrist bei Gemeinderats- und Landtagswahlen in Wien. In Wien ist es seit 2010 möglich, bei der Briefwahl bis zu acht Tage nach dem Wahltermin eingelangte Wahlkarten auszuwerten. Auch die Inanspruchnahme des Postweges ist nicht mehr zwingend. Dies bedeutet, dass es möglich ist, nach dem Wahltermin noch zu wählen - auch "taktisches Wählen" genannt. Damit kann das Wahlergebnis auch noch Tage nach der eigentlichen Wahl massiv beeinflusst werden. Auf Bundesebene wurde diese Frist im Hinblick auf die Auslandsösterreicher/innen eingeführt. Die ÖVP sieht jedoch keinen Grund diese Achttagesfrist auch für Wien zu übernehmen. Schließlich braucht ein Brief aus Simmering in den wenigsten Fällen acht Tage bis er im Rathaus an kommt. Daher fordert die ÖVP Wien die Rücknahme der Achttagesfrist bei Briefwahlen.

Neues Bürger/innenantragsrecht für die Wienerinnen und Wiener

Moderne, innovative Instrumente der politischen Partizipation der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden immer wichtiger. Auch in Wien sollten daher die Wienerinnen und Wiener verstärkt die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen, Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte den Volksvertreter/innen der Stadt auf Bezirks- und Gemeindeebene sowie den politischen Gremien wie Landtag, Gemeinderat und Bezirksvertretung vorzustellen. Damit muss selbstverständlich ein gesetzlich verbrieftes Recht auf entsprechende Behandlung und Diskussion dieser Eingaben verbunden sein.

Derzeit gibt es in der Wiener Stadtverfassung - außer auf Bezirksebene - kein Petitions- und Eingaberecht für Bürgerinnen und Bürger. Die SPÖ hat entsprechende Anträge der ÖVP mit der Begründung abgelehnt, dass die Verwaltung der Stadt Wien dann mit Petitionen überhäuft und somit lahm gelegt werden könnte. In der Demokratie sollte es aber selbstverständlich sein, sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger auseinander zu setzen. Die ÖVP Wien fordert daher die Implementierung eines echten Petitionsrechts der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Organen der Gemeinde Wien samt Behandlungspflicht, d.h. gegenüber dem Gemeinderat, dem Bürgermeister sowie den amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten. Solche Petitionen sind zwingend in Behandlung zu nehmen.

Zusätzlich fordern wir ein eigenes Bürgerantragsrecht - analog zum Volksbegehren auf Landesebene - zu schaffen. Anträge, die von wenigstens 50 im Bezirk wohnhaften wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unterschrieben sind und Angelegenheiten des Bezirkes betreffen, müssen von der Bezirksvertretung behandelt werden. Anträge, die von wenigstens 1.000 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unterschrieben sind, müssen vom Gemeinderat behandelt werden.

Wahlrecht für Zweitwohnbesitzer/innen

in Wien umsetzen Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Wienerinnen und Wiener, die in der Bundeshauptstadt ihren Nebenwohnsitz haben, ist eine demokratiepolitische Notwendigkeit. Der Zustand, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt vom Stimmrecht bei den Wahlen zum Gemeinderat und Landtag sowie zu den Bezirksvertretungen ausgeschlossen sind, ist mehr als unbefriedigend und nicht argumentierbar. Auch die bedenklich niedrige Wahlbeteiligung bei der Gemeinderatswahl 2005 von nur 60,8 Prozent der Wahlberechtigten lässt eine solche Wahlrechtsreform dringend notwendig erscheinen.

Bürgermeister Michael Häupl hat diesbezüglich auch in seiner vorletzten Regierungserklärung vor dem Wiener Gemeinderat am 27. April 2001 dezidiert angekündigt, dass "jene, die einen Zweitwohnsitz in Wien haben, in Zukunft nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen". Ende 2002 erklärte er auf eine Anfrage der ÖVP Wien, er werde sich das "anschauen" - passiert ist aber nichts. Die ÖVP Wien fordert daher die Einräumung des Wahlrechts bei den Wahlen zum Gemeinderat und Landtag sowie zu den Bezirksvertretungen für jene Wienerinnen und Wiener, die in der Bundeshauptstadt einen Nebenwohnsitz haben.

Stärkung der Bezirksdemokratie

Die ÖVP Wien war die treibende Kraft hinter dem ersten Dezentralisierungs-Übereinkommen Ende der 80er Jahre. Die Aufteilung zwischen Stadt und Bezirken wurde aber von der SPÖ so interpretiert, dass den Bezirken neue Aufgaben übertragen, die dafür benötigten Geldmitteln aber nicht zugeteilt wurden. Die ÖVP Wien fordert daher die Neuverhandlung der Budgetzuteilung auf die Bezirke, mehr Kompetenzen und auch entsprechende Finanzmittel. Darüber hinaus sprechen wir uns für echte Mitentscheidungsrechte der Bezirke aus, bespielsweise bei Genehmigungsverfahren oder den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.

Daher, für echte Bürgerbeteiligung:

  • Novellierung der Gemeinderatswahlordnung mit einheitlichem Mandatsberechnungsverfahren
  • Einführung eines Petitions- und Eingaberechtes gegenüber Organen der Stadt Wien
  • Einführung eines Bürger/innenantragsrechtes analog zum Volksbegehren auf Landesebene
  • Umsetzung des Wahlrechts für Zweitwohnbesitzer/innen in Wien
  • Neuverhandlung der Budgetzuteilung auf die Bezirke
  • Echte Mitentscheidungsrechte der Bezirke bei Genehmigungen und Flächenwidmungen